Nicht immer sind Geschwister im Erbfall mit der Höhe ihres Erbes einverstanden. Nehmen wir folgenden Fall: Herr Mustermann, alleinstehend, schenkte der älteren seiner zwei Töchter eine kleine Eigentumswohnung am Studienort. In seinem Testament erklärt er, dass beide Töchter sein Geld- und Sachvermögen jeweils genau zur Hälfte erben sollen. Als der Erbfall eintritt, wehrt sich die jüngere Schwester dagegen - und das zu recht!
Denn laut Gesetz muss die ältere Tochter ihrer Schwester für die geschenkte Eigentumswohnung einen Ausgleich zahlen, wenn ihr Vater dies nicht ausdrücklich anders vorgesehen hat. So wie den Geschwistern in unserem Beispielfall geht es vielen. Wenn Sie also Zweifel an der Rechtmäßigkeit Ihres Erbes haben, hilft ein vertrauliches Beratungsgespräch weiter.

Hier klären wir, was Ihre berechtigten Ansprüche sind. Und wir überlegen, wie Sie diese möglichst gütlich und im gegenseitigen Einvernehmen mit anderen Erben durchsetzen können. Sprechen Sie mich einfach an.