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Wenn es geknallt hat. Verzichten Sie auf nichts!

Aktualisiert: 17. Juni 2018

Ein Verkehrsunfall passiert immer zur unpassenden Zeit. Dann ist es umso ärgerlicher, wenn man, auch nur teilweise, auf dem eigenen Schaden sitzen bleibt.

Auch kleine Unfälle können langwierige Auseinandersetzungen nach sich ziehen. Besonders, wenn Ihr Unfallgegner Einwände bezüglich der Schuldfrage erhebt.

Deshalb: Schalten Sie so schnell wie möglich einen Rechtsanwalt ein. Dieser protokolliert für Sie den Unfallhergang und übermittelt Ihre Forderungen sofort an die gegnerischen Versicherung.

Die Kanzlei im Parkt übernimmt ebenso die Vermittlung eines Sachverständigen und führt die Korrespondenz mit den beteiligten Haft- oder Rechtsschutzversicherungen.

Sorge um die Kosten müssen Sie nicht haben. Sind Sie schuldlos am Unfall, zahlt die gegnerische Versicherung sämtliche Anwaltskosten. Zögern Sie also nicht, Hilfe und Beratung in Anspruch zu nehmen. Das schützt Sie vor unangenehmen Überraschungen!

Besonders wichtig: Sollten Sie einen Ersatzwagen benötigen, so vergleichen Sie die diesbezüglichen Kosten. Die gegnerische Haftpflichtversicherung sollte im Vorfeld zur Übernahme der Kosten aufgefordert werden.


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