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Verkehrsunfall - nur nichts verschenken!

Gunther Schnerwitzki ist Rechtsanwalt mit den Schwerpunkten Erb-, Familien-, Arbeits- und Verkehrsrecht. Seit vielen Jahren berät er erfolgreich Privatmandanten und mittelständische Unternehmer im Großraum Peine/Hildesheim/Braunschweig/Hannover und vertritt Ihre Belange vor Gericht.


Die Versicherer geben Ihnen nach dem Unfall für die ganze Lauferei und Arbeit in der Regel maximal pauschal 25,- €.

Hat man sich nach einem Verkehrsunfall sogar so stark verletzt, dass man vom Arzt krankgeschrieben wurde, dann kommt neben den körperlichen Schmerzen oftmals noch hinzu, dass man sich zunächst um gar nichts mehr kümmern kann.

In diesem Fall fragen Sie Sich zunächst mit Recht, wie hoch Ihr Schmerzensgeldanspruch ist.


Einige Beispiele aus der Praxis:

Schleudertrauma: ca. 300 - 500,- €; Armbruch: ca. 3.000,- €; Narben im Gesicht: ca. 3.000 - 7.000,- €

Dies zeigt, dass das Schmerzensgeld oftmals spärlich ausfällt. Daher erkläre ich Ihnen, wie Sie insgesamt das Optimum herausholen und zeige auf, wie Sie u. a. mit Hilfe des Haushaltsführungsschadens das Ergebnis Ihrer Schadensregulierung deutlich verbessern.

Sprechen Sie uns an! In einem vertraulichen Gespräch prüfen wir Ihre Ansprüche und Möglichkeiten. Gemeinsam finden wir einen Weg.

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