top of page

Auslegung von Testamenten und Pflichtteilsstrafklauseln


Erbrecht - Pflichtteilsstrafklausel
Erbrecht - Mehr zu Pflichtteilsstrafklauseln

Kürzlich musste das Kammergericht Berlin (Urteil v. 06.04.2018, 6 W 13/18) über mehrere Testamente entscheiden und festlegen, welche erbrechtlichen Bestimmungen konkret gelten sollen. Eheleute hatten ein sogenanntes “Berliner Testament” errichtet und nachdem der Ehemann verstarb, errichtete die Ehefrau ein notarielles Testament in dem Glauben sie wäre an die gemeinsamen Verfügungen mit Ihrem Ehemann nicht mehr gebunden.

Durch sprachliche Ungenauigkeiten und die unübersichtliche rechtliche Testamentssituation mussten die Gerichte aus dem geschriebenen Wort und dem gesamten Lebenssachverhalt eine eigene Würdigung vornehmen und entscheiden wie erbrechtlich zu verfahren ist.

Ein langjähriger Rechtsstreit war die Folge, die belastende Situation für die Ehefrau und die Kinder kann man sich nur zu gut vorstellen.

Diese Probleme wären vermeidbar gewesen, wenn die Eheleute rechtzeitig fachkundige Hilfe in Anspruch genommen hätten, um ihren letzten Willen zu formulieren. Von besonderer Bedeutung ist hier die sogenannte Wechselbezüglichkeit letztwilliger Verfügung, die oftmals übersehen wird und die Tatsache, dass häufig nicht sauber zwischen Vermächtnis und Erbeinsetzung unterschieden wird.

bottom of page