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Erben und Vererben –
gut beraten / gut geregelt
Erbrecht ist oft von Streit und Enttäuschung geprägt. Sorgfältige Planung, breites Wissen und Einfühlungsvermögen helfen, im Vorfeld bei der Erstellung eines Testaments böse Überraschungen zu vermeiden.
Bei der Durchsetzung Ihrer Rechte im Rahmen des eingetretenen Erbfalles vertrete ich Sie überlegt und effektiv. Rufen Sie jetzt an: 05172/4100290
Krankheit, Alter, Unfall, Tod – all das sind Themen, mit denen man sich ungern beschäftigt. Auch die Frage, was an wen vererbt wird, löst bei allen Betroffenen Emotionen aus. Damit Streit und Enttäuschung im Erbfall vermieden werden, ist eine vorausschauende Planung nötiger denn ja.
Als Ihr Anwalt begleite ich Sie als Erblasser bei allen rechtlichen Fragen zur Abfassung und Hinterlegung eines einwandfreien, unanfechtbaren Testaments. Das gilt ebenso für den Fall einer Schenkung zu Lebzeiten. Neben steuerlichen Aspekten ist hier vieles zu bedenken. Gemeinsam werden wir Ihre Angelegenheit für Sie im besten Sinne ordnen und regeln.
Und wenn Sie als Erbe berechtigte Ansprüche gegenüber Miterben durchsetzen müssen, stehe ich Ihnen nicht nur beratend zur Verfügung, sondern vertrete Ihre Forderungen auch vor Gericht, bzw. wehre unberechtigte Forderungen Dritter an das Erbe ab.
