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Ordnungswidrigkeitenrecht

Jeder zweite verschickte Bußgeldbescheid ist fehlerhaft!

Dabei macht es keinen Unterschied, ob Sie bei Rot gefahren sind, geblitzt wurden, am Steuer telefonierten oder einen Verkehrsunfall hatten. Die Konsequenzen sind meistens die gleichen: Fahrverbot, Bußgeldbescheid, Punkte im Fahrzeugregister in Flensburg oder sogar der Entzug des Führerscheins.

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Was Sie nun erwartet

Gem. § 1 I OWiG ist eine Ordnungswidrigkeit eine rechtswidrige und vorwerfbare Handlung, die den Tatbestand eines Gesetzes verwirklicht, das die Ahndung mit einer Geldbuße zulässt. Gem. § 17 I OWiG hingegen beträgt die Geldbuße mindestens fünf Euro, höchstens eintausend Euro.

Die Verfolgung einer Ordnungswidrigkeit liegt im Ermessen der zuständigen Behörde. Mit hoher Wahrscheinlichkeit werden Sie aber in den nächsten Wochen Post bekommen - ob eine Verwarnung mit oder ohne Verwarnungsgeld, zunächst ein Anhörungsbogen oder direkt der Bußgeldbescheid.

Wenn Sie gegen den Bußgeldbescheid vorgehen wollen, ist wichtig, dass der Einspruch innerhalb von 14 Tagen eingelegt wird. Andernfalls wird der Bescheid rechtskräftig. Um die Vorwürfe erfolgreich abzuwenden, ist die vorherige Akteneinsicht durch einen Anwalt unumgänglich.

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