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Stapel der Pillen

Rauschmitteldelikte

Was man meist unter "Drogen" kennt, wird im deutschen Recht als Betäubungsmittel bezeichnet und im BtMG (Betäubungsmittelgesetz) geregelt. Das Gesetz umschreibt, welche Substanzen verboten sind und welche Sanktion vorgesehen werden.

Die reine Absicht des Drogenhandels, sobald zur strafbaren Tätigkeit angesetzt wurde, reicht dabei schon für eine Verurteilung.

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Was ist strafbar?

Im deutschen Recht gelten Handlungen wie der Kauf, Verkauf und Erwerb von Drogen, deren Ein-und Ausfuhr, Herstellung und Lieferung außerhalb des eigentlichen Drogenkonsums als strafbar. Auch die Menge ist im Einzelfall für die zu verhängende Strafe von grundlegender Bedeutung. 

Das BtMG unterscheidet die "kleine Menge" von der "erheblichen Menge". Im Rahmen von geringen Mengen ist es oft möglich, das Verfahren nach § 31a BtMG oder § 29 V BtMG einzustellen.

Die weitere Unterscheidung wird zwischen "weichen", "mittleren" und "harten" Drogen vorgenommen. Marihuana, Khat und Haschisch sind "weiche" Drogen. Ecstasy, Amphetamin und Metamphetamin sind "mittlere" Drogen. Als "harte" Drogen hingegen gelten Heroin und Kokain.

Die reine Absicht des Drogenhandels, sobald zur strafbaren Tätigkeit angesetzt wurde, reicht dabei schon für eine Verurteilung. Es muss dabei zu keinem tatsächlichen Verkauf gekommen sein. Aufgrund der immensen Komplexität innerhalb der Rauschmitteldelikte und der hohen Strafandrohung ist es von hoher Bedeutung, sich frühzeitig von einem Strafverteidiger vertreten zu lassen. 

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