
Sachbeschädigung, § 303 StGB
Sie machen sich einer Sachbeschädigung strafbar, wenn Sie rechtswidrig eine fremde Sache beschädigen oder zerstören oder unbefugt das Erscheinungsbild einer fremden Sache nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend verändern.
Insbesondere Jugendliche sind häufig Täter einer Sachbeschädigung - ob aus Langeweile oder aus Wut - die Verurteilung sich auch auf die Kosten des Sachschadens erstrecken.
Welche Strafe droht?
Die Sachbeschädigung gem. § 303 StGB wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe geahndet. Entscheidend für das konkrete Strafmaß und die rechtliche Einordnung ist letztlich die Höhe des Schadens, die Anzahl der einzelnen Taten oder auch die Begehungsform. Die Streitigkeiten im Einzelfall, ob der Tatbestand überhaupt erfüllt wurde, sind Ziel einer umfassenden Prüfung durch die Verteidigung.
Zu den Sachbeschädigungsdelikten zählen ferner die Datenveränderung gem. § 303a StGB, die Computersabotage gem. § 303b StGB, die gemeinschaftliche Sachbeschädigung gem. § 304 StGB sowie die Zerstörung von Bauwerken i.S.d. § 305 StGB bzw. die Zerstörung wichtiger Arbeitsmittel i.S.d. § 305a StGB.