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Diebstahl, § 242 StGB

Im Strafgesetzbuch kommt der Diebstahl in unterschiedlichen Variationen zum Ausdruck. Ob der einfache Ladendiebstahl, der Wohnungseinbruchsdiebstahl, der Bandendiebstahl, der gewerbsmäßige Diebstahl, der Raub, die Erpressung oder die Unterschlagung - jegliche Eigentumsdelikte werden durch uns vertreten. 

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Image by Tingey Injury Law Firm

Was Sie nun erwartet

Der Diebstahl wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe geahndet. Zielführend ist, sich umgehend einen Verteidiger zu bestellen. Dieser kann frühzeitig die Einstellung des Verfahrens erreichen, wenn es sich um einen Diebstahl im geringen Umfang oder um eine erstmalige Tat handelt - oder aber, wenn sich gute Verteidigungschancen ergeben, die im Einzelfall herauszuarbeiten sind.

Wenn Sie nun eine polizeiliche Vorladung in den Händen haben, folgen Sie dieser nicht. Jedes gesprochene Wort kann Ihre Chancen auf eine Strafverteidigung im erheblichem Umfang verringern.

Auch lohnt es sich stets, gegen den erhaltenen Strafbefehl innerhalb der 2-Wochen-Frist Einspruch einzulegen. Dies kann in den meisten Fällen ebenfalls zur Einstellung des Verfahrens, der Verminderung der Strafe aus dem Strafbefehl oder gar zum Freispruch führen.

Wenn Sie bereits die Ladung zur Hauptverhandlung erhalten haben, gilt es, sich für diese umfassend vorzubereiten.

Buchen Sie jetzt direkt Ihren Termin:

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