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Polizeiautos

Trunkenheitsfahrt (§ 316 STGB) wegen Alkohol am Steuer

Wer mit Alkohol am Steuer erwischt wird, hat meist mit schweren Konsequenzen zu rechnen. Auch das Führen von Kraftfahrzeugen unter Einfluss anderer berauschenden Mittel ist strafbar. 

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Was Sie nach einer Trunkenheitsfahrt unbedingt beachten müssen:

Die Trunkenheitsfahrt führt meistens neben einer Geld- oder Freiheitsstrafe auch zu der Anordnung der Einziehung der Fahrerlaubnis sowie bei einer Verurteilung zur Eintragung im Verkehrszentralregister von 7 Punkten in Flensburg.

Ausschlaggebend für die Strafe ist in erster Linie der Grad der Alkoholisierung, der sich aus der Blutalkoholkonzentration ergibt. 

Wurden Sie wegen Trunkenheit im Verkehr auf frischer Tat betroffen, so wird der Führerschein in aller Regel von der Polizei an Ort und Stelle beschlagnahmt. Dem folgt die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis durch das örtlich zuständige Amtsgericht, die zur Folge hat, dass Sie keine Fahrzeuge mehr führen dürfen. Um den Verlust von Führerschein und Fahrerlaubnis zu vermeiden, ist eine sorgfältige und und umfassende Verteidigung unumgänglich.

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